Datenschutzgrundverordnung

Hier findet ihr die Datenschutzgrundverordnung im Verein

Aktuelle Datenschutzhinweise

1.

Datenschutzhinweis
Am 25.05.2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten.
Mit Meldungen zu Turngauveranstaltungen wird von den Vereins- und Verbandsadmins die Verpflichtung auf Vertraulichkeit, Verschwiegenheit und die Einhaltung des

Datenschutzes gemäß DSGVO akzeptiert.
Link zur Datenschutzgrundverordnung  https://tgow.de/infothek/dsgv/

 

 

2.

Neue TGOW-Datenschutzerklärung

Alle von Ihnen eingegebenen personen- und eventbezogenen Daten werden ausschließlich zur Ausübung satzungsgemäßer Aufgaben des Deutschen Turner-Bundes e.V. und seiner Untergliederungen (TGOW) dauerhaft gespeichert. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht, sofern keine gesetzliche Pflicht zur Weitergabe besteht, die Weitergabe der Strafverfolgung dient oder die betreffende Person ausdrücklich der Datenweitergabe zustimmt. Stellen Sie sicher, dass die Einwilligung zur Speicherung der von Ihnen einzugebenden Personendaten vorliegt.

 

 

3.

Veröffentlichung von persönlichen Daten und Bildern

Mit der Meldung erklärt sich der/die TurnerIn damit einverstanden, dass persönliche Daten (Name, Vorname, Jahrgang), Ergebnisse sowie offizielle Fotos und Filmaufnahmen, die im Zusammenhang der Teilnahme am Wettkampf stehen, für redaktionelle Zwecke veröffentlicht werden dürfen. Darüber hinaus dürfen Videoaufnahmen für die Aus- und Fortbildung unserer Kampfrichter verwendet werden.

 

 

4.

Fotografenregelung im Kernprogramm (Turngauwettkämpfe)

Fotografen sind nach einer Akkreditierung erlaubt.

Es werden 10 Fotografen im Innenraum zugelassen. Die Akkreditierung erfolgt chronologisch. Hierbei wird jedoch nur eine Person pro Verein berücksichtigt.
Die Akkreditierung ist unter Angabe des Vor- und Zunamens und der Vereinszugehörigkeit bzw. des Auftraggebers bei der Wettkampfleitung vor der jeweiligen Veranstaltung zu beantragen. Personen der örtlichen Zeitungen sowie offizielle Fotografen des Turngau Ostwürttemberg sind immer im Innenraum zuzulassen.
Sofern es die örtlichen Gegebenheiten notwendig machen, bleibt es der Wettkampfleitung und/oder Kampfrichterleitung vorbehalten, die Anzahl der Fotografen im Innenraum weiter zu reduzieren.